AGB

Im folgenden finden Sie unsere AGB:

Allgemeine Bestimmungen:
Die Bedingungen liegen allen Vereinbarungen zwischen BiTs UG und dem Auftraggeber, auch allen zukünftigen, zugrunde und gelten ausschließlich.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zustande gekommen ist.
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn BtTs UG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen BiTs UG und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.

Angebot / Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme der Vertragsangebots von BiTs UG bzw durch Erteilung einer Auftragsbestätigung seitens BiTs UG gegenüber dem Auftraggeber.
Lehnt BiTs UG nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung er erteilt.

Bis zur Annahme bzw Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von BiTs UG freibleibend.

Bei speziell angefertigten Angeboten hält sich die Firma BiTs UG bis zu 30 Kalendertagen gebunden.

Leistungsumfang
Der gesamte von BiTs UG geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen der BiTs UG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrag.

Angaben zu Ausführungsterminen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ein verbindlicher Ausführungstermin ausdrücklich vereinbart.

Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug von Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände, die nicht durch die BiTs UG zu vertreten sind, verlängern den Ausführungstermin angemessen.

Ein vereinbarter Ausführungstermin ist unbeachtlich, solange der Auftraggeber nicht alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen und Vorkehrungen geschaffen hat.

Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Leistungen werden von der BiTs UG zu dem im Angebot aufgeführten Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis berechnet.
Bei Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten, sowie die verbrauchten Materialien zu den im Angebot genannten Preisen berechnet.
Sonstige Leistungen, insbesondere Aufenthalts- und Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet.

Unsere Preise und Angebote gelten freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung unter Voraussetzung fracht- und spesenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug oder nach Absprache innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu leisten. Wir behalten uns vor, Bezahlung bei Lieferung zu verlangen.

Die Festlegung der Zahlungsart ist ausschließlich der Firma BiTs UG vorbehalten.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung seitens der BiTs UG ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

Abnahme, Fälligkeit
Der Auftraggeber ist zu Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Werkleistung verpflichtet.

Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der Werkleistung. Die Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen nach Erbringung als nicht vertragsgemäß rügt. Die Rüge muss schriftlich erfolgen.

Die vereinbarte Vergütung ist mit Abnahme der Werkleistung zur Zahlung fällig.

Gewährleistung
Die BiTs UG leistet Gewähr für Mängel der Werkleistung durch Nachbesserung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger unten beschriebener Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Das Rücktretungsrecht steht dem Auftraggeber dann nicht zu, wenn nur eine geringfügige Vertragsverletzung vorliegt, oder die Firma BiTs UG die in dem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein nur unerheblicher Mangel der Werkleistung vorliegt.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens BiTs UG.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als im vorstehenden Abschnitt geregelten Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Werkleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die nachfolgenden Bestimmungen davon nicht abweichen.

Bei Durchführung einer Reinigung mit Trockeneis werden Verschmutzungen / Verunreinigungen zum einen durch kurzzeitige starke Abkühlung (- 79° C) und zum anderen mit Druckluft (bis 14 bar) vom Auftragsgegenstand entfernt.
Dies vorausgeschickt kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die Standfestigkeit des Auftragsgegenstands übernehmen, die nicht durch eine Inaugenscheinnahme erkennbar sind. Insbesondere geltend bei der Fahrzeug-/Motorreinigung für jegliche Art von Kühlnetzen wie z. b. Wasser-, Öl-, Heizungs- und Klimakühlern. Das Reinigungsverfahren verursacht einen Lärmpegel bis 120 dB. Bei Reinigungsaufträgen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen ist, bzw. auf eigene Kosten und Risiko entsprechende  Vorkehrungen getroffen werden.
Die Einholung entsprechender behördlicher Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Sollte aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber ein Durchführung des Werkauftrages nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten aufzukommen.
Auch bei nachträglicher Änderung des Werkvertrages durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung der nicht genutzten Verbrauchsmaterialen vor.

Für Bearbeitungsschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Firma BiTs UG (haftungsbeschränkt) auf den nach der Art der Ware oder Werkleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma BiTs UG.

Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt auch, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

Anzuwendendes Recht
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Memmingen.
Der gleiche Gerichtsstand gilt wenn der Auftraggeber / Käufer keinen allgemeinen Gerichtssitz im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Salvatorische Klausel
Sollte eine individuelle Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

BiTs UG (haftungsbeschränkt)
Am Kohlbrunnen 6 b
D-87752 Holzgünz
Geschäftsführer: Ulrich Tengs-Schwarz
Stand: 16.02.2015